Die neue Datenschutzverordnung bringt viele neue Herausforderungen mit sich. Unternehmen bereiten sich vor und qualifizieren Mitarbeiter im Bereich des betrieblichen Datenschutzes. Das saz bietet seit zwei Jahren eine Qualifizierung zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragen (IHK)“ (m/w) an. Der Kurs im April 2018 ist bereits ausgebucht.

Der nächste Kurs findet vom 20. – 24.08.2018 statt und umfasst eine Blockwoche von ca. 50 Unterrichtsstunden.

In dem 1-wöchigen Seminar zum/zur Datenschutzbeauftragten wird das notwendige Hintergrundwissen vermittelt, ein praxisrelevanter Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes gegeben und erläutert, wie die gesetzlichen Regelungen praktisch anzuwenden sind. Es werden die erforderlichen theoretischen datenschutzrelevanten Kenntnisse praxisorientiert vermittelt. Die Teilnehmer erhalten ein IHK-Zertifikat (nach 80% Teilnahme und erfolgreichem Abschlusstest).

Anmeldungen unter: http://www.sazev.de/events/datenschutzbeauftragte/
Hintergrundinformationen:

Laut Beschluss des EU Parlaments müssen Unternehmen ab Mai 2018 die Neuerungen der EU DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) berücksichtigen. Der technische Fortschritt beim Umgang mit Online-Daten bringt teilweise Tücken mit sich. Im alltäglichen nationalen und immer mehr auch im internationalen Geschäftsfeld erfordert der Datenschutz erhöhte Beobachtung.

In Deutschland richten sich Unternehmen bisher nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In Zukunft hat jedoch die Datenschutz-Grundverordnung erhöhte Bedeutung. Für die meisten Unternehmen besteht hoher Handlungsbedarf. Nicht nur, dass Neuerungen im Datenschutz angepasst werden müssen, auch Prozesse müssen überprüft werden.

Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels EDV arbeiten, müssen laut Bundesdatenschutzgesetz eine/-n Datenschutzbeauftragte/-n benennen. Auch in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen Schutzmaßnahmen wie Zugriffskontrolle, Eingabekontrolle und Verfügbarkeitskontrolle gewährleistet sein.