Ab dem 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. In dem 88 Seiten umfassenden Werk wird u.a. die grundsätzliche Pflicht zur Bestellung eines/einer  Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, zu deren Kerngeschäft der Umgang mit personenbezogen Daten gehört zur Pflicht. Die DSGVO sieht vor, dass die die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten/-in veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen sind.

Bis zum 25.05.2018 müssen somit Unternehmen handeln. Eine vorausschauende Planung erleichtert die Umsetzung der neuen Pflichten, die schließlich neben dem operativen Geschäft erledigt werden müssen.

Handeln Sie jetzt und nutzen Sie die Möglichkeit in fünf Tagen Mitarbeiter zu qualifizieren und die erworbenen Kompetenzen in einem IHK-Zeugnis zu zertifizieren.

Bei Interesse melden Sie sich bis zum 11.03.2017 an.