Sonstige Leistungen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Das SAZ verfügt über, im Rahmen der Gemeinnützigkeit hinausgehende, zulässige steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Durch diese klare Trennung vom ideellen Bereich ist es uns erlaubt, auch in wirtschaftliche Beziehungen zu treten.

 

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Zuwendungen und Spenden

jetzt durch gesetzliche Änderungen steuerliche Vorteile erzielen.

Engagement für einen „guten Zweck“ kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen und Spenden an das gemeinnützige SAZ können gegen Vorlage einer von uns als SAZ erstellten Zuwendungs- oder Spendenbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das dazu erforderliche Gesetz ist rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten.

Zuwendungen und Spenden (Sachen oder Geld) an das gemeinnützige SAZ sind durch jedermann, der den Satzungszweck der beruflich betrieblichen Aus- und Weiterbildung unterstützen will, möglich.

                      - Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne -

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