Übersicht

Der Auffrischungskurs findet unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Regelungen des BBIG ab dem 01.01.2020, mit Stand Februar 2022 statt.

Tag 1, Neuerungen des BBIG ab 01.01.2020/ Rechtsgrundlagen:
Rechtlicher Bezug zu Neuerungen des BBIG hinsichtlich der Ausübung von (betrieblicher) Aus- und Weiterbildung. Beachtung des Datenschutzes als grundlegend beim Umgang/ der Verwendung personengebundener Daten. Sensibilisierung der Teilnehmenden hinsichtlich des Urheberrechtes. Dieses ist Teil des Datenschutzes und gewinnt vehement an Bedeutung.

Tag 2: Zielgruppenspezifische Planung von Ausbildungseinheiten:

Didaktisch-methodische Überlegungen zur Planung und späteren Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsinhalten, ausgerichtet auf die jeweilige Zielgruppe. Dabei stehen insbesondere aktivierende Methoden wie Projektmethode, betrieblicher Auftrag oder Leittextmethode im Fokus der Bildungsmaßnahme. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Einbindung von digitalen Medien ein.

Kosten

  • Die Kosten betragen insgesamt (2 Tage) = 160,00 €.Die Bildungsmaßnahme ist USt-frei gemäß §4 Nr. 22 UStG. Der Gesamtpreis ist einmalig, nach Ende der Bildungsmaßnahme, bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung an das saz Schwerin zu entrichten.

Unterrichtszeit

Es werden an zwei Tagen insgesamt 16 Unterrichtseinheiten (2 x 8 UE) durchgeführt.
Unterrichtszeiten: Montag und Dienstag 08:00 bis 15:00 Uhr.
Die Unterrichtung findet in Präsenzform statt.
Eine Buchung von Einzeltagen ist nicht möglich.

Kontakt

G. Hausweiler
Tel.: 0385 480250
E-Mail: hausweiler@sazev.de